Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme im uppr network der uppr GmbH.

 

Mit seiner Teilnahme im uppr network akzeptiert der Partner diese AGB.

 

 

Der Publisher wird für die Kunden (nachfolgend Advertiser) der uppr GmbH im uppr network Werbe-E-Mails versenden, Display-Werbemittel platzieren und/oder Vertriebskooperationen durchführen, um Neukunden/Leads zu generieren. Für die Zusammenarbeit der beiden Parteien wird Folgendes verbindlich vereinbart:

 

1     Präambel

1.1     Die uppr GmbH (nachfolgend uppr) betreibt unter der Bezeichnung uppr network ein Angebot zur Vermarktung von performancebasiertem Marketing im Auftrag von Unternehmen unterschiedlicher Branchen (nachfolgend Advertiser). Diese bieten über das uppr network Ihre Produkte und Dienstleistungen mittels entsprechender Affiliate-Programme an. uppr betreibt zu diesem Zweck eine eigene Netzwerkplattform.

 

2     Geltungsbereich

2.1     Unter der Domain netzwerk.uppr.de ermöglicht uppr registrierten Geschäftspartnern (nachfolgend Publisher) die Teilnahme an den bereitgestellten Affiliate-Programmen der Advertiser. Im Rahmen dieser Affiliate-Programme erbringt der Publisher Media-Dienstleistungen zur Unterstützung des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen der Advertiser über das Internet. Die Registrierung im uppr network und die Teilnahme an den dort zugänglichen Affiliate-Programmen erfolgt für den Publisher unentgeltlich. Sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen zwischen dem uppr performance netzwerk und dem Publisher liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zu Grunde. Den Advertisern bleibt das Recht vorbehalten, für ihre durch uppr vermarkteten Affiliate-Programme hiervon abweichende Publisher-Bedingungen zu formulieren. Diese sind im Einzelfall vom Publisher gesondert zu bestätigen.

2.2     Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, uppr hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Nutzers ausdrücklich anerkannt.

 

    Teilnahme

3.1     Um an den von der uppr GmbH im Kundenauftrag bereitgestellten Partnerprogrammen teilnehmen zu können, bewirbt sich der Publisher unter Angabe der von ihm betriebenen Werbefläche(n) über das uppr network. Entspricht die bei der Bewerbung angegebene Werbefläche nicht der tatsächlich verwendeten Werbefläche, ist uppr berechtigt, das Publisher-Konto unverzüglich zu sperren.

3.2     uppr ist zudem berechtigt, die Bewerbung des Publishers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch des sich bewerbenden Publishers auf Teilnahme an den im uppr network hinterlegten Partnerprogrammen ist ausdrücklich ausgeschlossen. uppr hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen zugelassenen Publisher nur von einzelnen Partnerprogrammen auszuschließen.

3.3     Durch die Teilnahme an im uppr network bereitgestellten Partnerprogrammen akzeptiert der Pubisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen des Advertisers, die ggf. beim jeweiligen Partnerprogramm als Regeln hinterlegt sind. Diese werden automatisch Bestandteil des Vertrags mit dem uppr network.

3.4     Bewerben können sich ausschließlich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder sich bewerbende Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen.

3.5     Mit dem vollständigen Ausfüllen des Bewerbungsformulars einschließlich dem Akzeptieren dieser Bedingungen gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an den durch uppr bereitgestellten Partnerprogrammen mit dem Inhalt dieser Bedingungen ab. uppr nimmt das Angebot an, indem uppr oder ein durch uppr beauftragter Dritter dem Publisher eine Bestätigungsmail zusendet. Im Falle einer Ablehnung werden die vom Publisher übermittelten Daten schnellstmöglich wieder gelöscht.

3.6     Eine Übertragung der Registrierung auf Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uppr ist ausgeschlossen.

3.7     Betreibt der Publisher ein eigenes Sub-Partner-Netzwerk, steht er dafür ein, diese Bedingungen gegenüber seinen Sub-Partnern zu kommunizieren und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Partner.

 

    Verpflichtungen des Publishers

4.1     Der Publisher verpflichtet sich während der Laufzeit der Partnerschaft mit dem uppr network keine Werbeaktionen in einer Art und Weise zu schalten, die den Interessen von uppr und den Advertisern zuwiderlaufen.

4.2     Der Publisher sorgt dafür, dass sein Online-Werbeträger (Webseite, E-Mail oder sonstiges) keine Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthält oder verbreitet, welche geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise zu stören.

4.3     Der Publisher sichert zu, dass seine Internetseite und Werbeträger wie z.B. Banner und Emails mindestens den aktuellen deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Publisher trägt dafür Sorge, dass durch seine Webseite keine Rechte Dritter, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden. Umfelder mit illegalen Inhalten/Glücksspielen, politischen/rassistischen/ religiös/pornographisch motivierten oder anderweitig menschenunwürdigen Inhalten sind von der Vermarktung ausgeschlossen.

4.4     Sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht anders vereinbart, sichert der Publisher zu, bei dem zu vermittelnden Endkunden Cookies erst dann zu setzen, wenn und soweit ein offizielles Werbemittel des Advertisers eingesetzt wird, das Werbemittel für den Endkunden sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick vorausgeht. Die Nutzung von Werbeformen wie Iframes, Pop-ups, Pop-unders, Layern oder Postview-Tracking, welche die die Advertiser-Werbemittel laden und ein uppr network Cookie beim User ohne dessen Mitwirkung setzen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uppr gestattet.

4.5     Begriffe, die als Marken oder Warenzeichen des Advertisers geschützt sind, insbesondere mit den Namen des Advertisers oder dem Namen der Domain des Advertisers identische oder verwechslungsfähige, dürfen durch den Publisher nicht als Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenmarketing (z.B. bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search Marketing) gebucht werden. Der Publisher stellt sicher, dass diese Begriffe nicht in Kombination mit anderen Begriffen bei Suchanfragen erscheinen. Dem Publisher ist es nicht gestattet Anzeigen zu schalten, die sichtbare URL Adressen von Internetseiten des Advertisers darstellen. Im Anzeigentext darf der Publisher die namentliche Bezeichnung des Advertisers oder einer Domain des Advertisers verwenden, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige. Die Parteien können von den vorstehenden Vorgaben dieser Ziffer durch schriftliche Vereinbarung abweichen.

4.6     Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem oder andere durch uppr oder dritte Erfüllungsgehilfen und Publisher eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Vergütung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen durch die Nutzung von falschen Angaben oder Angaben Dritter zu erschleichen, zu manipulieren, zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich zu manipulieren.

4.7     Der Advertiser und uppr werden von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere einem Verbraucher, einem Verbraucherschutzverband, einem Wettbewerber und/oder einer staatlichen Institution wie der Bundesnetzagentur und/oder einem Datenschutzbeauftragten) freigestellt, die im Zusammenhang mit der Versendung oder der Platzierung des Werbemittels geltend gemacht werden und/oder die darauf beruhen, dass Verpflichtungen aus diesen AGB nicht nachgekommen wurde. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

 

    Besondere Verpflichtungen nach Art des Publishers

5.1     E-Mail- Versendungen und Verteiler

5.1.1     Emails mit Werbung eines Advertisers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uppr versendet werden.

5.1.2     Der Publisher hat sämtliche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Insb. werden E-Mailings nur an Empfänger versendet, die eine vorherige rechtswirksame Einwilligung für den Erhalt von Werbebotschaften durch den genannten Publisher abgegeben haben und die Voraussetzung aus Absatz 4 erfüllen. Der Publisher hat die rechtswirksame Einwilligung beweiskräftig zu dokumentieren. Es ist insbesondere die Verwendung von „Single-Opt-Ins“ unzulässig. Bei Anfragen der uppr GmbH muss innerhalb von 48 Stunden ein Beleg der rechtswirksamen Einwilligung vorgelegt werden.

5.1.3     Im Falle aufkommender Beschwerden basierend auf einem Versand werden diese Beschwerden an den Publisher weitergeleitet, welcher der betreffenden Person oder deren anwaltlichen Vertreter eine Antwort zukommen lässt. Der Publisher hat ferner allen anderen zur Geltendmachung von Ansprüchen befugten Dritten zu antworten.

5.1.4     Bei Zusendung einer Blacklist dürfen diese in der Liste aufgeführten User nicht angeschrieben werden.

5.1.5     Im Falle von entstehenden Kosten haftet der genannte Publisher insbesondere durch die Missachtung der oben genannten Punkte.

5.2     Display-Marketing

5.2.1     Eingesetzte Technologien dürfen ausschließlich die für das Targeting notwendigen Daten erfassen. Die erfassten Daten sind uppr auf Nachfrage offenzulegen.

5.2.2     Werden Pixel nachgeladen, müssen diese Pixel vorab durch uppr freigegeben werden.

5.2.3     Es muss vor dem Start einer Kampagne ein Opt-Out-Link zur Verfügung gestellt werden.

5.3     Vertriebskooperationen

5.3.1     Der Publisher garantiert, berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer zu sein.

5.3.2     Webseiten, auf denen das Produkt des Advertisers beworben wird müssen über ein gültiges Impressum verfügen.

5.3.3     Der Publisher ist verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung angemeldete Internetseite im Hinblick auf die Werbemaßnahmen stets aktuell zu halten und ordnungsgemäß zu pflegen. Der Publisher ist für alle Inhalte seiner Internetseite selbst verantwortlich.

 

6     Werbemittel

6.1     Die gelieferten Werbemittel dürfen vom Publisher nicht verändert oder angepasst werden.

6.2     Es dürfen keine anderen Inhalte als die von der uppr GmbH bereitgestellten Werbemittel genutzt werden. Die Werbemittel des Advertisers müssen stets aktuell gehalten werden.

6.3     Der Publisher verpflichtet sich, die Nutzung von durch uppr zur Verfügung gestellten Werbemitteln nach Aufforderung durch uppr oder eines beauftragten Dritten unverzüglich zu löschen bzw. nicht mehr zu verwenden. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher die uppr GmbH von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt ausschließlich alle ggf. ihm und uppr entstehenden Kosten.

 

7     Technische Ausfälle

7.1     Dem genannten Publisher ist bewusst, dass es während einer Kampagne zu technischen Fehlern kommen kann. Die uppr GmbH führt die Kampagnen ordnungsgemäß durch, übernimmt jedoch keine Haftung für technische Fehler, welche durch Serverausfälle, Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle bei Internet- Providern etc. verursacht werden.

 

8     Vergütung

8.1     Die Vergütung des Publishers wird je nach Partnerprogramm geregelt, erfolgt erfolgsbasiert aber spätestens nach Zahlungseingang des Advertisers an die uppr GmbH innerhalb der nächsten sieben Tage. Detaillierte Informationen zu den Vergütungsmodellen und Bedingungen einzelner Partnerprogramme finden Sie in der Partnerprogrammbeschreibung und den dazugehörigen Regeln.

8.2     Es gelten die abrechnungsrelevanten Zahlen der uppr GmbH nach Stornierung und Validierung des Advertisers. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den Publisher nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Transaktionen.

8.3     Vergütet wird die Anzahl der generierten Neukunden/Leads, etc. Die Höhe der Vergütung und die maximale Menge werden jeweils einzeln mit dem Publisher festgelegt. Der Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8.4     Nach dem Beenden von Kampagnen und Erhalt des finalen Reportings können Beschwerden zwecks der Vergütung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

9     Abrechnung

9.1     Der Publisher erhält vom uppr network in regelmäßigen Abständen eine Abrechnung. Das uppr network wird die Vergütung an den Publisher auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 € netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 € netto, wird uppr die Vergütung des Publishers erst in dem Monat auszahlen, in dem die Addition der fälligen Gutschriften auf dem Publisher-Konto mindestens 25,00 € netto ergibt. Für jede Auszahlung erstellt uppr eine ordnungsgemäße Gutschrift mit einer Fälligkeit von in der Regel 30 Tagen. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.

9.2     Die Auszahlung der Vergütung stellt kein Anerkenntnis seitens uppr dar, dass den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Transaktionen gemäß diesen Bedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung einer Transaktion eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Partnerprogramms oder dieser Bedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung eine gültige Transaktion gemäß diesen Bedingungen nicht festgestellt werden kann, ist uppr berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung zurück zu belasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. uppr bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn uppr nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein durch eine gültige Transaktion begründeter Vergütungsanspruch zu Grunde lag.

 

10     Laufzeit

10.1     Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch jeden Vertragspartner schriftlich per E-Mail oder Brief mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

10.2     uppr ist berechtigt, den Vertrag mit dem Publisher ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des Publishers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 9 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 8 erlangt hat.

10.3     Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt den Parteien vorbehalten. uppr ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Bedingungen, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.

 

11     Vertragsstrafe

11.1     Im Falle von Verstößen des Publishers gegen seine Verpflichtungen aus den Absätzen 3, 4, 5 und 6 ist das uppr network berechtigt, etwaige vom Publisher erzielte, noch nicht ausgezahlte Vergütungen einzubehalten sowie im Zeitraum des Verstoßes bereits ausgezahlte Vergütungen zurückzufordern. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch uppr bleibt vorbehalten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen uppr zur außerordentlichen Kündigung der Zusammenarbeit.

11.2     Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen des Publishers aus den Absätzen 1, 2, 3 und 4 dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Publisher, eine durch die uppr GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe an diese zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Streitfall durch das zuständige Gericht auf deren Billigkeit zu prüfen.

 

12     Referenzen

12.1     Eine Nennung der Kampagne und/oder des Advertisers als Referenz ist nur nach schriftlicher Freigabe durch uppr gestattet.

 

13     Datenschutz und Geheimhaltung

13.1     Der Publisher beachtet im Rahmen seiner Tätigkeiten für uppr die jeweils gültigen Bestimmungen betreffend den Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beachtet der Publisher weitergehende Bestimmungen betreffend Datenschutz, die in den jeweiligen Teilnahmebedingungen der Affiliate-Programme formuliert sind.

13.2     Insbesondere informiert der Publisher den Nutzer über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Daten in allgemein verständlicher Form durch eine Datenschutzerklärung. Dies bezieht sich vor allem auf die Erhebung und Speicherung von IP-Adressen sowie den Einsatz von Cookies.

13.3     Sollte der Publisher personenbezogene Daten von seinen Nutzern über ein Eingabeformular erheben, hat er Pflichtfelder sowie freiwillige Angaben angemessen zu kennzeichnen. Die erhobenen Formulardaten sind ausschließlich auf verschlüsseltem Weg zu erheben bzw. zu übertragen.

13.4     Werden laut DSGVO personenbezogene Daten durch den Publisher verarbeitet, verpflichtet sich dieser uppr aktiv darauf hinzuweisen und eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit uppr zu unterzeichnen.

13.5     Der Publisher verpflichtet sich, Informationen über den Inhalt dieser Partnerschaft sowie sämtliche ihm im Rahmen dieser Partnerschaft bekannt gewordenen Daten und Zahlen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Im Gegenzug verpflichtet sich uppr, die individuellen Leistungsdaten des Publishers ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich.

13.6     Die vorgenannten Regelungen gelten auch nach Beendigung des der Partnerschaft zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt weiter.

 

14     Verwendung von personenbezogenen Daten durch uppr

14.1     uppr verwendet die vom Publisher im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des uppr networks erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 (1) b DSGVO), aus gesetzlichen Pflichten (Art. 6 (1) c DSGVO), und aus berechtigten Interessen.

Art der verarbeiteten Daten:

    • Kontaktdaten: Telefonnummer, Email-Adresse
    • Bestandsdaten wie Vor- und Nachname, Firma, Adresse
    • Vertragsdaten: Kontodaten, Steuerangaben wie Steuernummer und UST-ID
    • Website

Detaillierte Informationen betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch uppr sind in der Datenschutzerklärung auf http://uppr.de/datenschutz/ einsehbar oder werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Dem Publisher ist bekannt, dass uppr oder der Advertiser im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt per Brief, E-Mail oder Telefon aufnehmen darf.

 

15     Änderungen des Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1     uppr behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt uppr dem Publisher per E-Mail mit. Die Änderungen bzw. die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. uppr wird dem Publisher in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.

 

16     Schlussbestimmungen

16.1     Soweit zwischen uppr und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen zur Wirksamkeit der Schriftform.

16.2     Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uppr übertragen werden.

16.3     Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

16.4     Als Gerichtsstand gilt Essen als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.

16.5     Soweit einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

16.6     Beide Parteien vereinbaren absolutes Stillschweigen bezüglich der vereinbarten Konditionen.

 

Stand: Mai 2018