Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Partnerprogramme

im uppr network der uppr GmbH für Publisher,

Stand 24.04.2025.

 

Mit seiner Teilnahme im uppr network akzeptiert der Partner diese AGB.

 

1 Präambel

Die uppr GmbH (nachfolgend „uppr“) betreibt unter der Bezeichnung „uppr network“ ein Angebot zur Vermarktung von performancebasiertem Marketing im Auftrag von Unternehmen unterschiedlicher Branchen (nachfolgend „Advertiser“). Diese bieten über das uppr network Ihre Produkte und Dienstleistungen mittels entsprechender Affiliate-Programme an. uppr betreibt zu diesem Zweck eine eigene Online-Netzwerkplattform.

Der Publisher wird für die Kunden (nachfolgend „Advertiser“) der uppr GmbH im uppr network Werbe-E-Mails versenden, Display-Werbemittel platzieren und/oder Vertriebskooperationen durchführen, um Neukunden/Leads zu generieren. Für die Zusammenarbeit der beiden Parteien wird Folgendes verbindlich vereinbart:

 

2 Geltungsbereich

2.1     Unter der Domain netzwerk.uppr.de ermöglicht uppr registrierten Geschäftspartnern (nachfolgend „Publisher“) die Teilnahme an den bereitgestellten Affiliate-Programmen der Advertiser. Im Rahmen dieser Affiliate-Programme erbringt der Publisher Media-Dienstleistungen zur Unterstützung des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen der Advertiser über das Internet. Die Registrierung im uppr network und die Teilnahme an den dort zugänglichen Affiliate-Programmen erfolgt für den Publisher unentgeltlich. Sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen zwischen dem uppr network und dem Publisher liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zu Grunde. Den Advertisern bleibt das Recht vorbehalten, für ihre durch uppr vermarkteten Affiliate-Programme hiervon abweichende Publisher-Bedingungen zu formulieren. Diese sind im Einzelfall vom Publisher gesondert zu bestätigen.

2.2       Als Publisher dürfen sich nur gewerbliche Nutzer registrieren.

2.3   Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Publishers finden keine Anwendung, es sei denn, uppr hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Publishers ausdrücklich anerkannt.

 

3 Teilnahme

3.1   Um an den von der uppr GmbH im Kundenauftrag bereitgestellten Partnerprogrammen teilnehmen zu können, bewirbt der Publisher sein Angebot unter Angabe der von ihm betriebenen Werbefläche(n) bzw. Werbemethoden über das uppr network. Entsprechen die bei der Bewerbung angegebenen Werbeflächen bzw. Werbemethoden nicht den tatsächlich verwendeten Werbeflächen/-methoden, ist uppr berechtigt, das Publisher-Konto unverzüglich zu sperren.

3.2      uppr ist zudem berechtigt, die Aufnahme des Publishers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch des sich bewerbenden Publishers auf Teilnahme an den im uppr network hinterlegten Partnerprogrammen besteht nicht. uppr hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen zugelassenen Publisher ohne Angabe von Gründen nur von einzelnen Partnerprogrammen auszuschließen.

3.3   Durch die Teilnahme an im uppr network bereitgestellten Partnerprogrammen akzeptiert der Pubisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen des Advertisers, die ggf. beim jeweiligen Partnerprogramm als Regeln hinterlegt sind. Diese werden automatisch Bestandteil des Vertrags mit dem uppr network, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

3.4   Teilnahmeberechtigt als Publisher sind ausschließlich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Teilnahmevoraussetzung ist zudem, dass man über ein Bankkonto verfügt.

3.5   Mit dem vollständigen Ausfüllen des Bewerbungsformulars zur Teilnahme einschließlich dem Akzeptieren dieser Bedingungen gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an den durch uppr bereitgestellten Partnerprogrammen mit dem Inhalt dieser AGB ab. uppr nimmt das Angebot an, indem uppr oder ein durch uppr beauftragter Dritter dem Publisher eine Bestätigungsmail zusendet. Im Falle einer Ablehnung werden die vom Publisher übermittelten Daten schnellstmöglich wieder gelöscht.

3.6  Eine Übertragung der Registrierung auf Dritte ohne vorherige - mindestens in Textform - Zustimmung von uppr ist untersagt und führt zur Sperrung des Publisher-Kontos.

3.7     Betreibt der Publisher ein eigenes Sub-Partner-Netzwerk, steht er dafür ein, diese Bedingungen gegenüber seinen Sub-Partnern zu kommunizieren, diese seinerseits auf deren Einhaltung zu verpflichten und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Partner gegenüber uppr und den Advertisern.

 

4 Verpflichtungen des Publishers

4.1     Der Publisher verpflichtet sich während der Laufzeit der Partnerschaft mit dem uppr network keine Werbeaktionen in einer Art und Weise zu schalten, die den Interessen von uppr und den Advertisern zuwiderlaufen. Insbesondere wird er keine Werbeaktionen unmittelbar für die Advertiser unter Umgehung/Ausschluss des uppr networks durchführen.

4.2    Der Publisher sorgt dafür, dass sein Online-Werbeträger (Webseite, E-Mail oder sonstiges) keine Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthält oder verbreitet, welche geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise zu stören. Er haftet gegenüber uppr und den Advertisern unbeschränkt für etwaige hiermit im Zusammenhang stehende Schäden.

4.3    Der Publisher sichert zu, dass seine Internetseite und Werbeträger wie z.B. Banner und E-Mails mindestens den aktuellen deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Publisher trägt dafür Sorge, dass durch seine Webseite keine Rechte Dritter, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden. Umfelder mit illegalen Inhalten/Glücksspielen, politischen/rassistischen/ religiös/pornographisch motivierten oder anderweitig menschenunwürdigen Inhalten sind von der Vermarktung ausgeschlossen. Der Publisher wird uppr und Advertiser im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf erstes Anfordern hin von allen Ansprüchen freistellen und bei der Verteidigung unterstützen/die Rechtsverteidigungskosten übernehmen.

4.4    Sofern zwischen den Parteien - mindestens in Textform - nicht anderes vereinbart, sichert der Publisher zu, bei dem zu vermittelnden Endkunden Cookies erst dann zu setzen, wenn und soweit ein offizielles Werbemittel des Advertisers eingesetzt wird, das Werbemittel für den Endkunden sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick, der den jeweils aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, vorausgeht. Die Nutzung von Werbeformen wie Iframes, Pop-ups, Pop-unders, Layern oder Postview-Tracking, welche die die Advertiser-Werbemittel laden und ein uppr network Cookie beim User ohne dessen Mitwirkung setzen, ist nur mit vorheriger - mindestens in Textform - Zustimmung von uppr gestattet.

4.5     Begriffe, die als Marken oder Warenzeichen des Advertisers geschützt sind, insbesondere mit den Namen des Advertisers oder dem Namen der Domain des Advertisers identische oder verwechslungsfähige Begriffe, dürfen durch den Publisher nicht als Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenmarketing (z.B. bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search Marketing) gebucht werden. Der Publisher stellt sicher, dass diese Begriffe nicht in Kombination mit anderen Begriffen bei Suchanfragen erscheinen. Dem Publisher ist es nicht gestattet, Anzeigen zu schalten, die sichtbare URL-Adressen von Internetseiten des Advertisers darstellen. Im Anzeigentext darf der Publisher die namentliche Bezeichnung des Advertisers oder einer Domain des Advertisers verwenden, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige; bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich uppr eine Sperrung des Publisher-Kontos vor. Soweit uppr und Advertiser hierüber eine entsprechende abweichende Vereinbarung getroffen haben, können Publisher von den vorstehenden Vorgaben dieser Ziffer abweichen; uppr wird den Publisher hierüber - mindestens in Textform - in Kenntnis setzen.

4.6  Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem oder andere durch uppr oder dritte Erfüllungsgehilfen und Publisher eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Vergütung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen durch die Nutzung von falschen Angaben oder Angaben Dritter zu erschleichen, zu manipulieren, zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich zu manipulieren.; bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich uppr eine Sperrung des Publisher-Kontos vor.

4.7    Der Advertiser und uppr werden von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere einem Verbraucher, einem Verbraucherschutzverband, einem Wettbewerber und/oder einer staatlichen Institution wie der Bundesnetzagentur und/oder einem Datenschutzbeauftragten) auf erstes Anfordern hin freigestellt, die im Zusammenhang mit der Versendung oder der Platzierung des Werbemittels geltend gemacht werden und/oder die darauf beruhen, dass Verpflichtungen aus diesen AGB nicht nachgekommen wurde. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverfolgung/-verteidigung.

4.8    Der Publisher verpflichtet sich in Bezug auf solche Advertiser, zu denen eine erste vertragliche Zusammenarbeit über das uppr network hergestellt wurde, keine direkte Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Affiliate Marketings unter Umgehung von uppr zu begründen. Er ist gegenüber uppr dahingehend beweispflichtig, dass bereits vor Kontaktaufnahme über das uppr network eine Zusammenarbeit dem Gebiet des Affiliate Marketings zwischen ihm und dem Advertiser bestand. Eine direkte Zusammenarbeit ist erst ein Jahr nach einer letztmaligen Zusammenarbeit zwischen Advertiser und Publisher über das uppr network möglich.

 

5 Besondere Verpflichtungen nach Art des Publishers

5.1       E-Mail-Versendungen und Verteiler

5.1.1    E-Mails mit Werbung eines Advertisers dürfen nur nach vorheriger - mindestens in Textform - Zustimmung durch uppr versendet werden.

5.1.2    Der Publisher hat sämtliche gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Insb. werden E-Mailings nur an Empfänger versendet, die eine vorherige rechtswirksame Einwilligung (insb. z. B. in Form eines „Double-Opt-Ins“) für den Erhalt von Werbebotschaften durch den genannten Publisher abgegeben haben und die Voraussetzung aus obenstehenden Regelungen erfüllen. Der Publisher hat die rechtswirksame Einwilligung beweiskräftig zu dokumentieren. Es ist insbesondere die Verwendung von „Single-Opt-Ins“ unzulässig. Bei Anfragen der uppr GmbH muss innerhalb von 48 Stunden ein Beleg der rechtswirksamen Einwilligung vorgelegt werden.

5.1.3   Im Falle aufkommender Beschwerden basierend auf einem E-Mail-Versand werden diese Beschwerden durch uppr an den Publisher weitergeleitet, welcher der betreffenden Person oder deren anwaltlichen Vertreter eine Antwort zukommen lässt. Der Publisher hat darüber hinaus in diesem Zusammenhang etwaigen weiteren zur Geltendmachung von Ansprüchen befugten Dritten, insb. Empfängern von Werbung, zu antworten.

5.1.4    Bei Zusendung einer Blacklist durch uppr oder den Advertiser dürfen die in der Liste aufgeführten Empfänger nicht angeschrieben werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich uppr eine Sperrung des Publisher-Kontos vor.

5.2       Display-Marketing

5.2.1    Eingesetzte Technologien dürfen ausschließlich die für das Targeting, also die zielgruppenspezifische Ansprache notwendigen Daten erfassen. Die erfassten Daten sind uppr auf Nachfrage offenzulegen.

5.2.2    Werden Pixel nachgeladen, müssen diese Pixel vorab durch uppr freigegeben werden.

5.2.3    Es muss vor dem Start einer Kampagne ein Opt-Out-Link zur Verfügung gestellt werden.

 

5.3       Vertriebskooperationen

5.3.1    Der Publisher garantiert, berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer zu sein.

5.3.2    Webseiten, auf denen das Produkt des Advertisers beworben wird, müssen über ein gültiges Impressum verfügen.

5.3.3    Der Publisher ist verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung angemeldete Internetseite im Hinblick auf die Werbemaßnahmen sowie technisch stets aktuell zu halten und ordnungsgemäß zu pflegen. Der Publisher ist für alle Inhalte seiner Internetseite selbst verantwortlich.

 

6 Werbemittel

6.1       Die von uppr oder dem Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen vom Publisher nicht verändert oder angepasst werden.

6.2       Es dürfen keine anderen Inhalte als die über uppr durch den Advertiser bereitgestellten Werbemittel genutzt werden. Der Publisher hat durch regelmäßigen Abruf über uppr sicherzustellen, dass er stets die jeweils aktuelle Version der Werbemittel des Advertisers einsetzt.

6.3       Der Publisher verpflichtet sich, die Nutzung von durch uppr oder dem Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemitteln nach Aufforderung durch uppr und/oder dem Advertiser oder eines beauftragten Dritten unverzüglich zu löschen und diese nicht mehr zu verwenden. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher uppr von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt alleine alle ggf. ihn, uppr und dem Advertiser entstehenden Kosten.

 

7 Technische Ausfälle

Dem genannten Publisher ist bewusst, dass es während einer Kampagne zu technischen Fehlern kommen kann. uppr führt die Kampagnen ordnungsgemäß durch, übernimmt jedoch keine Haftung für technische Fehler, welche durch Serverausfälle, Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle bei Internet- Providern, Cyberattacken, höhere Gewalt etc. verursacht werden.

8 Vergütung

8.1       Die Vergütung des Publishers wird je nach Partnerprogramm geregelt, erfolgt erfolgsbasiert – also je nach Partnerprogramm insbesondere nach Vertragsschlüssen/Käufen oder Leads (eindeutigen Interessenbekundungen) - aber spätestens nach Zahlungseingang des Advertisers an uppr innerhalb der nächsten sieben Tage. Detaillierte Informationen zu den Vergütungsmodellen und Bedingungen einzelner Partnerprogramme finden Sie in der Partnerprogrammbeschreibung und den dazugehörigen Regeln.

8.2       Es gelten die abrechnungsrelevanten Zahlen der uppr GmbH nach Stornierung und Validierung des Advertisers. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den Publisher nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Transaktionen.

8.3       Vergütet wird die Anzahl der generierten Neukunden/Leads, etc. Die Höhe der Vergütung und die maximale Menge werden jeweils einzeln mit dem Publisher festgelegt. Der Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8.4       Nach dem Beenden von Kampagnen und Erhalt des finalen Reports können Beschwerden mit dem Ziel der Nachforderung weiterer Vergütung nicht mehr berücksichtigt werden. Der finale Report wird zu einem in den einzelnen Partnerprogrammen definierten Zeitraum (i. d. R. zwischen 4 Wochen und 12 Monaten) nach Beendigung der Kampagne erstellt.

8.5       Publishern werden im Rahmen von exklusiven Kampagnen mitunter Gutscheincodes zur Verfügung gestellt. Diese Gutscheincodes sind an den jeweiligen Publisher gebunden und dürfen unter keinen Umständen durch andere Publisher genutzt werden. Verwendet ein Publisher einen solchen Gutscheincode dennoch, behält sich uppr das Recht vor, die gesamte Transaktion nicht zu vergüten; der Vergtungsanspruch erlischt sodann durch entsprechende Erklärung seitens uppr. Diese Erklärung hat uppr spätestens mit der Abrechnung gem. untenstehender Ziff. 9 zu übermitteln.

 

9 Abrechnung

9.1       Der Publisher erhält vom uppr network in regelmäßigen Abständen eine Abrechnung. Das uppr network wird die Vergütung an den Publisher auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 € netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 € netto, wird uppr die Vergütung des Publishers erst in dem Monat auszahlen, in dem die Addition der fälligen Gutschriften auf dem Publisher-Konto mindestens 25,00 € netto ergibt. Für jede Auszahlung erstellt uppr eine ordnungsgemäße Gutschrift, die spätestens binnen 30 Tagen nach Erstellung der Gutschrift auf das angegebene Bankkonto des Publishers ausgekehrt wird. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.

9.2       Die Auszahlung der Vergütung stellt kein Anerkenntnis seitens uppr dar, dass den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Transaktionen gemäß diesen Bedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung einer Transaktion eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Partnerprogramms oder dieser Bedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung eine gültige Transaktion gemäß diesen Bedingungen nicht festgestellt werden kann, ist uppr berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung zurück zu belasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. uppr bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn uppr nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein durch eine gültige Transaktion begründeter Vergütungsanspruch zu Grunde lag.

 

10 Laufzeit

10.1     Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch jeden Vertragspartner mindestens in Textform (§ 126b BGB) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

10.2     uppr ist berechtigt, den Vertrag mit dem Publisher ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des Publishers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 9 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 8 erlangt hat. Beträge von unter € 25,00 netto gem. Ziff 9.1 werden sodann ausgekehrt.

10.3     Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt den Parteien vorbehalten. uppr ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Bedingungen den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren. Insbesondere bei Verstößen gegen Regelungen innerhalb dieser AGB, bei denen explizit auf ein Sperrrecht verwiesen wird, berechtigen stets bereits beim erstmaligen Verstoß zur Löschung und Kündigung.

 

11 Zurückbehaltungsrecht/Vertragsstrafe

11.1     Im Falle von Verstößen des Publishers gegen seine Verpflichtungen aus den Ziffern 3, 4, 5 und 6 ist das uppr network berechtigt, etwaige vom Publisher erzielte, noch nicht ausgezahlte Vergütungen einzubehalten sowie im Zeitraum des Verstoßes bereits ausgezahlte Vergütungen in Höhe des entstandenen Schadens zurückzufordern und darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von maximal 5 % der in den letzten 12 Monaten erzielten Umsätze einzubehalten/zu fordern (dazu Näheres unten in Ziff. 11.2). Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch uppr bleibt vorbehalten. Zahlungsverweigerungen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dieser Ziffer berechtigen uppr zur Sperrung des Accounts und zur außerordentlichen Kündigung der Zusammenarbeit.

11.2     Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen des Publishers aus den Absätzen 1, 2, 3 und 4 dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Publisher, eine durch die uppr GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe an diese zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Streitfall durch das zuständige Gericht auf deren Billigkeit zu prüfen, darf jedoch insgesamt maximal 5 % der in den letzten 12 Monaten erzielten Umsätze betragen.

 

12 Referenzen

Eine Nennung der Kampagne und/oder des Advertisers als Referenz ist nur nach Freigabe - mindestens in Textform - durch uppr gestattet.

 

13 Datenschutz und Geheimhaltung

13.1     Der Publisher beachtet im Rahmen seiner Tätigkeiten für uppr die jeweils gültigen Bestimmungen betreffend den Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beachtet der Publisher ggf. weitergehende Bestimmungen betreffend Datenschutz, die in den jeweiligen Teilnahmebedingungen der Affiliate-Programme formuliert sind.

13.2     Insbesondere informiert der Publisher den Advertiser und sonstige im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand mit seinen Leistungen in Berührung kommenden Personen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Daten in allgemein verständlicher Form durch eine Datenschutzerklärung. Dies bezieht sich vor allem auf die Erhebung und Speicherung von IP-Adressen sowie den Einsatz von Cookies.

13.3     Sollte der Publisher personenbezogene Daten von Advertisern und sonstige im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand mit seinen Leistungen in Berührung kommenden Personen über ein Eingabeformular erheben, hat er Pflichtfelder sowie freiwillige Angaben angemessen zu kennzeichnen. Die erhobenen Formulardaten sind ausschließlich auf verschlüsseltem Weg zu erheben bzw. zu übertragen.

13.4     Werden laut DSGVO personenbezogene Daten aus dem Hause der uppr durch den Publisher verarbeitet, verpflichtet sich dieser uppr aktiv darauf hinzuweisen und eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit uppr zu unterzeichnen.

13.5     Der Publisher verpflichtet sich, Informationen über den Inhalt dieser Partnerschaft sowie sämtliche ihm im Rahmen dieser Partnerschaft bekannt gewordenen Daten und Zahlen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Im Gegenzug verpflichtet sich uppr, die individuellen Leistungsdaten des Publishers ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich.

13.6     Die vorgenannten Regelungen gelten auch nach Beendigung des der Partnerschaft zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt weiter.

 

14 Verwendung von personenbezogenen Daten durch uppr

14.1     uppr verwendet die vom Publisher im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des uppr networks erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO), aus gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO), und aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).

Art der verarbeiteten Daten:

    • Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    • Bestandsdaten wie Vor- und Nachname, Firma, Adresse
    • Vertragsdaten: Kontodaten, Steuerangaben wie Steuernummer und UST-ID
    • Website

Detaillierte Informationen betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch uppr sind in der Datenschutzerklärung auf http://uppr.de/datenschutz/ einsehbar oder werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Dem Publisher ist bekannt, dass uppr oder der Advertiser im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt per Brief, E-Mail oder Telefon aufnehmen darf.

 

15 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1     uppr behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt uppr dem Publisher per E-Mail mit.

 

16 Schlussbestimmungen

16.1     Soweit zwischen uppr und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen zwischen den Parteien zur Wirksamkeit der Schriftform.

16.2     Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger - mindestens in Textform - Zustimmung von uppr übertragen werden.

16.3     Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

16.4     Als Gerichtsstand gilt Möhnesee als vereinbart.

16.5     Soweit einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

16.6     Beide Parteien vereinbaren absolutes Stillschweigen bezüglich der vereinbarten Konditionen.